Der erforderliche Abstand wurde auf der BAB 9, RF Hannover, km 153,9, RF München Teuchern, Stadt nicht eingehalten. Am 23.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 48,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 27,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Beweismittel: Video, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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