Am 09.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h der erforderliche Abstand von 50,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Moers, A 57, km 49,730, RF Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS – Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Wesel
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