Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Steinheim/Murr, auf der BAB 81, bei km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ unterschritten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung, der Abstand 16,00 m und somit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung

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