Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wurde der erforderliche Abstand von 41,600 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Wiesloch, auf der BAB 6, bei km 593,200, Fahrtrichtung Heilbronn – Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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