Eine Geschwindigkeitsmessung, durch geführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 126 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsüberwachungsgerät mit Drucksensoren, TRAFFIPAX, TraffiStar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.
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