Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 37643, Gem. Amelungsborn, B 64, Höhe Abzweig Holenberg, Rtg. Holzminden mit 23 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit S350 stationär dokumentierte mit Frontfoto 93 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Holzminden übersandte Vordruck Anhörung
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