Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 79183, Waldkirch, auf der B 294, Abfahrt WA-Ost, i. H. Breitmatte mit 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt.Durch Sensormessung mit Foto wurden 102 km/h dokumentiert .
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Waldkirch übersandte Formular Anhörung
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