Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, bei km 202,225, Station 2576, Abschnitt 200, Richtung Berlin mit 36 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic – PolyScan ergab mit Frontfoto 96 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung
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