Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Terassenufer, in Höhe Nr. 16, aus Ri. Carolabrücke, in Ri. Albertbrücke mit 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC digital dokumentierte mit Frontfoto 56 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Anhörung
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