Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 06.02.2016 in Erkrath auf der BAB 3, km 103,4, FR Oberhausen mit 67 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Mit der Geschwindigkeitsmessanlage -Robot wurden 147 km/h dokumentiert, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Mettmann
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