Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 13a, stadteinwärts , Höhe Uferstr. mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Lasermessung ergab 81 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg
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