Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gerlingen, BAB 81, km 579,780, Würzburg – Stuttgart mit 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit PoliScan Speed FM1 und Foto ergab 119 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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