Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Stresemannstraße 69, in FR stadtauswärts mit 31 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 61 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung

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