Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, Ostring / Oststraße, FR Erkrath mit 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit VDS M5 dokumentierte mit Frontfoto 75 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Formular Anhörung
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