Durch Missachtung der erlaubten Geschwindigkeit kam es in Kirchheim, auf der BAB 4, bei km 364,250, Kirchheimer Dreieck-Dresden zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 129 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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