Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gerstetten, L 1165, Gerstetten – Heidenheim, Höhe km 5,2, Fahrtrichtung Heidenheim mit 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Messung von 98 km/h wurde mit LEIVTEC XV3 mit Beweisfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Heidenheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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