Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, in Höhe km 213,897, Karlsruhe – München mit 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Sensormessung mit Messsystem TraffiStar S330 dokumentierte mit Beweisfoto 131 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung

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