Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, auf der A 2, RF Ka-Li, bei km 17,810 mit 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 125 km/h. Bußgeld: 170,00 € wegen Voreintragungen erhöht, 1 Monat Fahrverbot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25, §24 Abs. 2a StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen
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