Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88212, Ravensburg, Gartenstraße, Höhe Hausnummer 85, stadtauswärts mit 21 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 51 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ravensburg übersandte Vordruck Anhörung

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