Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 361, zw. Rauen und Kolpin, im Abschnitt 30, im Bereich von km 4,05 – 0.025, Fahrtrichtung Kolpin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 149 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, um 49 km/h festgestellt. Beweismittel: Messgerät Traffistar S 350, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Oder-Spree übersandt.

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