Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, Krusenweg 162, am 09.06.2016 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 52 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 102 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld
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