Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, in Höhe km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund um 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Stationärer Überwachungsanlage TraffiStar S 330 mit Tatfoto 116 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldstelle Helmstedt übersandte Anhörung

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