Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 78628 Gemeinde Neufra, auf der K 5545, Wellendingen, in FR Kreisverkehr um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät: Leivtec XV3 97 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Stadt Rottweil übersandte Anhörung

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