In Verl, auf der Bleichestraße, (K 42), Höhe Haus-Nr. 206, FR Verl wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Speedophot, bei zulässigen 80 km/h. 112 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh
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