Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 10.05.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften auf der A 2, RF Hannover, bei km 172,995 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 119 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandt.

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