Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 108, Klocksin, Abs 30, kn 1,2 – 1,6, Ri. Teterow die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 15.03.2016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 148 km/h bei zulässigen 130 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 18 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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