Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, in der Baustelle, bei km 38,5, i.R. Rostock mit 22 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandt.
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