Auf der BAB 2, bei km 155.810, Fahrtrichtung Dortmund wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 92 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 .
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Helmstedt
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
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