Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 15.03.2016 auf der BAB 2, bei km 158.587, Fahrtrichtung Berlin, mit 44 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Stationäre Überwachungsanlage TraffiStar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.1.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Helmstedt übersandt.
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