Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 15.05.2016 auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 142 km/h. Beweismittel: Traffipax TraffiStar, S330, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.
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