Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Frauenstein, auf der A 66, bei km 35,53, Richtung Rüdesheim um 40 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 140 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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