In Neumünster, auf der Rendsburger Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 85 km/h.
Verletzte Vorschriften: 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Bußgeldstelle Neumünster übersandte Anhörung
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