Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bingen, auf der L 277, Kreisgrenze km 0,000 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät ESO ES3.0 wurden 124 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Sigmaringen übersandte Anhörung
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