Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 1.02.2016 in Böblingen, auf der BAB 81, km 596,250, Stuttgart Singen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 140 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät,  PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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