Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 50321, Brühl, auf der B 265, Abs. 46, in Höhe km 2,2, Rtg. Brühl die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis

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