Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in der Gemarkung Rotenburg, Station ROW, B 215,-390-1232, Richtung Rotenburg außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Traffipax TPHS ergab 98 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“