Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Elz, auf der BAB 3, bei km 101.300, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur, 2. Brücke um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Koaxialkabelmessung ergab 122 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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MUSTER 8