Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 17.05.2016 in Klausheide, Lingener Straße, B 213, Abschnitt 113, Station 2,8, FR Nordhorn mit 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: G Multinova 6F, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Grafschaft Bentheim übersandt.
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