Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 05.12.2015 in Mönchengladbach, A 46, km 43,686, RF NE mit 59 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 139 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandt.
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