Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 21.04.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mannheim, Kattowitzzer Zeile um 22 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgerät Riegl 52 km/h, Bußgeld: 80,00 €.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim

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