Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Norderstedt, auf der Schleswig-Holstein-Str, Höhe Arriba-Parkplatz, FR Henstedt-Ulzburg, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei ergab die gemessene Geschwindigkeit 87 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Norderstedt übersandt.

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