Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 29.10.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Fahrenhorst, B 51, km 102,0 Richtung Bremen Beweismittel: Messgerät: TraffiPhot, Foto

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Diepholz übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.

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