Gegen Handyverbot verstoßen. Es wurde in Gross Trebbow, auf der Wesenberger Chaussee, Fahrtrichtung Wesenberg verbotswidrig, während des Führens eines Kraftfahrzeuges, der Höhrer eines Mobil-oder Autotelefons aufgenommen oder gehalten.
Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörungsbogen
Verletzte Vorschriften: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
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