Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 08.01.2016 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Pattensen, Göttinger Straße, Höhe Jeinser Straße. Beweismittel: Zeugen, Messgerät
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.
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