Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sörup, auf der Schleswiger Straße, Richtung Bahnübergang begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto 80 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg übersandte Anhörung
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