Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Kronenstraße mit 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar S 350, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart  übersandt.

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”