Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Düsseldorf, auf der Bundesautobahn 44, in Fahrtrichtung Mönchengladbach, auf der mittleren Spur, bei km 91,45 außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S 330 mit Bild ergab 131 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Anhörung

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