Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Bonn, auf der Bundesautobahn A 555, in Höhe km 18,036, RF Bonn um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 125 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Anhörung

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