Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 38,000, Richtungsfahrbahn Dortmund um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Hagen übersandte Anhörung
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