Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadthagen-Bruchhof, B 65, auf der Bückeburger Straße, in FR Bückeburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg übersandte Anhörung
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